Produkt zum Begriff Schenkung:
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Opris, Robert: Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft
Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft , Bei der Übertragung von Vermögen ist es dringend geboten, stets die Steuerlast im Blick zu haben. Hier lässt sich vieles optimieren, allerdings ist das Gebiet unübersichtlich, kompliziert und schnelllebig. Das FamRZ-Buch ist ein kompakter Leitfaden zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen samt Beispielsfällen und Praxistipps. Eine verständliche Anleitung mit praxistauglichen Lösungen, nach Lebenssachverhalten und Zeitpunkten (vor/nach Erbfall) geordnet, u.a.: Privater Bereich: Steuerklasse - Freibeträge - Bewertung - Familienrecht (v.a. Güterstand) - Vorweggenommene Erbfolge - Steueroptimiertes Testieren - Lebensversicherungen - Ausschlagung - Pflichtteilsanspruch - Bankguthaben u.v.m. Unternehmensnachfolge: Steuerbefreiung nach §§ 13a ff. ErbStG - Vorweggenommene Erbfolge - Unternehmertestament - Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen - Realteilung - Ausscheiden gegen Abfindung - Verfügung Nachlass/Erbteil u.v.m. Gefahrenquellen: Latente Ertragsteuer (u.a. Betriebsaufspaltung, Spekulationsfristen) - latente Umsatz- und Grunderwerbsteuer - verlorene Verlustvorträge - internationale Aspekte u.v.m. Die neuen, spezialisierten Autoren haben den Band grundlegend aktualisiert, inkl. MoPeG (seit 1.1.2024). Fazit: Eine wertvolle Hilfe für Berater wie auch für interessierte Laien. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung (Wimmer, Luca)
Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung , Während das deutsche Recht eine Beachtlichkeit des Motivirrtums nur für letztwillige Verfügungen kennt, ist im französischen und österreichischen Recht der Motivirrtum auch bei Schenkungen beachtlich. Dieser Unterschied bei der Lösung einer zeitlosen Problemstellung ist angesichts des gemeinsamen Ursprungs der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen im römischen Recht bemerkenswert. Wie haben sich diese gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Frankreich und Österreich entwickelt? Wie werden sie heute in Wissenschaft und Praxis gehandhabt? Und haben Rechtsprechung und Lehre in Deutschland funktionale Ersatztatbestände für eine Motivirrtumsanfechtung von Schenkungen geschaffen? Diese Fragen beantwortet Luca Wimmer aus rechtshistorischer und -vergleichender Perspektive und unterzieht die Lösung des deutschen Rechts einer kritischen Würdigung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230511, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht##, Autoren: Wimmer, Luca, Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Freigiebigkeit; Naturrecht; Scholastik; Testament; unbenannte Zuwendung, Fachschema: Recht / Römisches Recht~Römisches Recht~Rom (Staat, Reich) / Römisches Recht~Rechtsgeschichte~Rechtsvergleich~International (Recht)~Internationales Recht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Familienrecht~Sachenrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Rechtsvergleichung~Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht~Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz~Rechtsgeschichte~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein~Familienrecht~Immobiliarrecht, allgemein~Erbrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Internationales und ausländ. Recht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Römisches Recht, Seitenanzahl: XXII, Seitenanzahl: 266, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, Länge: 232, Breite: 153, Höhe: 16, Gewicht: 444, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783161623288, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK,
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Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue
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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
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Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?
Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden.
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Wie Schenkung melden?
Um eine Schenkung zu melden, müssen Sie in der Regel eine Schenkungssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. In dieser Erklärung müssen Sie alle relevanten Informationen zur Schenkung angeben, wie z.B. den Wert des Geschenks und den Bezug zwischen Schenkendem und Beschenktem. Es ist wichtig, dass Sie die Fristen für die Meldung einer Schenkung einhalten, da andernfalls Strafen drohen können. Falls Sie unsicher sind, wie Sie eine Schenkung korrekt melden sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden, um professionelle Hilfe zu erhalten.
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Wann Schenkung anzeigen?
Wann sollte eine Schenkung angezeigt werden? Dies hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land ab. In vielen Ländern müssen Schenkungen über einem bestimmten Betrag dem Finanzamt gemeldet werden. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren, um mögliche Strafen oder Steuernachzahlungen zu vermeiden. Zudem kann es sinnvoll sein, die Schenkung auch aus rechtlichen Gründen anzuzeigen, um mögliche Streitigkeiten oder Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anzeigepflichten und rechtlichen Konsequenzen von Schenkungen zu informieren.
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Ist Schenkung Zugewinn?
Ist Schenkung Zugewinn? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Schenkung und dem Güterstand der Eheleute. In der Regel zählt eine Schenkung nicht zum Zugewinn, da sie als unentgeltliche Zuwendung betrachtet wird. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Schenkung in einem bestimmten Zeitraum vor der Scheidung erfolgt ist und als Versuch gewertet wird, den Zugewinnausgleich zu umgehen. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Schenkungen im Falle einer Scheidung keine Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben.
Ähnliche Suchbegriffe für Schenkung:
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Klang
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Grand, Simon: Strategische Kreativität
Strategische Kreativität , Gestalten wir unser Leben so, wie wir es wollen? Engagieren wir uns für Unternehmungen, die echten Wert schaffen? Setzen wir uns wirksam für eine wünschenswerte Zukunft ein? Dieses Buch ist für Leserinnen und Leser geschrieben, die sich herausfordern und inspirieren lassen wollen. Der Kerngedanke ist: Die Gegenwart lässt sich nur sinnvoll reflektieren und verändern, wenn wir überzeugende Perspektiven für die Zukunft entwerfen und gestalten. Dafür braucht es Kreativität. Und Strategie. Im dynamischen Zusammenspiel und in immer wieder neuen Verbindungen. Simon Grand und Christoph Weckerle entwickeln ein Modell strategischer Kreativität, um präzise und überzeugende Antworten auf zwei zentrale Fragen zu finden: Was ist heute möglich - 'was geht'? Und was kann möglich werden - 'what if'? Kommen wir ins Handeln: als Künstlerinnen und Gestalter, als Forscherinnen und Unternehmer. In kreativen Organisationen und politischen Bewegungen. Ernsthaft und spielerisch. Ambitioniert und bescheiden. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Die Kreativität des Unbewussten
Die Kreativität des Unbewussten , Fehlleistung, Traum und Symptom sind kreative Versuche des Unbewussten, einem Mangel oder einem Trauma Gestalt zu geben, um sie zu reparieren. Von der Entdeckung dieser konstruktiven Dimension in der klinischen Praxis hängt im Wesentlichen oft auch der Heilungserfolg ab. Diese besondere Betonung von Kreativität jenseits einer einseitigen Konzentration auf das Pathologische verbindet die Perspektiven der Autor*innen: Ausgerichtet an krisenhaften Behandlungssituationen steht dabei eine offene Haltung im Fokus, die es beiden am analytischen Prozess Beteiligten erlaubt, unbewusste Kompromissbildungen als konstruktive Lösungsversuche anzuerkennen. Zentral ist dabei die Auseinandersetzung mit dem Nicht-Verbalisierbaren, mit schmerzhaften Formen der (Selbst-)Erkenntnis, mit inneren und äußeren Räumen, der Präsenz von Kindheit und kindlichen Verhaltensmustern oder dem künstlerischen Ausdruck im engeren Sinne. Mit Beiträgen von Rainer Gross, Wolfgang Lassmann, Andreas Mittermayr, Sabine Schlüter und Sylvia Zwettler-Otte , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 39.90 € | Versand*: 0 €
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Ist Wohnrecht eine Schenkung?
Wohnrecht ist grundsätzlich keine Schenkung, da es sich um ein dingliches Recht handelt, das einer Person das Recht einräumt, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, unabhängig davon, wem die Immobilie gehört. Es wird oft im Rahmen von Erbregelungen oder Schenkungen eingeräumt, um sicherzustellen, dass eine Person lebenslang in einer Immobilie wohnen kann, auch wenn sie nicht der Eigentümer ist. Es kann jedoch auch gegen eine Gegenleistung oder als Teil einer Schenkung gewährt werden, in diesem Fall könnte es als Schenkung angesehen werden. Letztendlich hängt es von den genauen Umständen ab, ob Wohnrecht als Schenkung betrachtet wird.
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Wer muss Schenkung melden?
In Deutschland müssen Schenkungen grundsätzlich vom Beschenkten beim Finanzamt gemeldet werden. Dies dient dazu, dass das Finanzamt die Schenkungssteuer festsetzen kann, falls diese anfällt. Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn der Wert der Schenkung einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Es ist wichtig, dass die Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt gemeldet wird, da sonst Säumniszuschläge drohen können. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen zur Schenkungssteuer und zur Meldepflicht beim Finanzamt zu informieren, um mögliche Bußgelder oder Strafen zu vermeiden.
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Welche Schenkung ist steuerfrei?
Welche Schenkung ist steuerfrei? Steuerfrei sind Schenkungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und in gerader Linie Verwandten (z.B. Eltern und Kinder). Zudem sind Schenkungen bis zu einem bestimmten Freibetrag pro Jahr steuerfrei. Dieser Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis. Schenkungen an andere Personen, wie z.B. Geschwister oder Freunde, sind in der Regel steuerpflichtig. Es ist daher wichtig, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Regelungen zu informieren.
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Ist Nießbrauch eine Schenkung?
Ist Nießbrauch eine Schenkung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da Nießbrauch und Schenkung zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte sind. Beim Nießbrauch erhält eine Person das Recht, eine Immobilie oder ein Vermögen zu nutzen, ohne es zu besitzen. Bei einer Schenkung hingegen überträgt der Schenker sein Eigentum freiwillig und ohne Gegenleistung auf den Beschenkten. Es ist jedoch möglich, dass eine Schenkung mit einem Nießbrauchrecht verbunden wird, was rechtliche und steuerliche Auswirkungen haben kann. Letztendlich hängt die Einordnung als Schenkung oder Nießbrauch von den konkreten Umständen des Falls ab und sollte im Zweifelsfall von einem Rechtsexperten geklärt werden.
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